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„Die Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter durchzusetzen hilft nicht nur dem Einzelnen; es ist auch wichtig für die Gesellschaft.“
Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe ist seit 1987 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor der Gründung der Kanzlei Dr. Growe & Kollegen im Jahr 1983 arbeitete er fünf Jahre als Rechtssekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Er promovierte bei Wolfgang Däubler zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Mit seiner besonderen Expertise für kollektivrechtliche Arbeitnehmerrechtsfragen berät und vertritt Dr. Growe vorwiegend Betriebsräte, auch auf Unternehmens- und Konzernebene, Sprecherausschüsse sowie Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten. Die Arbeitnehmergremien schätzen insbesondere seine Beratungskompetenz bei Interessenkonflikten in Folge von Personalabbau, Umstrukturierung oder Änderung der betrieblichen Altersversorgung.
Im Bereich der individualrechtlichen Interessenvertretung unterstützt Dr. Growe vor allem Betriebsratsmitglieder, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände.
Nach 39 Jahren in der Kanzlei Dr. Dietrich Growe & Kollegen ist, Dr. Dietrich Growe seit dem 1. Juli 2023 in der Kanzlei franzmann. geilen. brückmann in Frankfurt tätig.