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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 56

  Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

in eigener Sache dürfen wir in diesem Rundbrief einen Beitrag besonders hervorheben: Jan Tretow hat in dem Beitrag „Kürzung von Betriebsratsvergütungen“ dargestellt, welche Schwierigkeiten aktuelle Entscheidungen aus der Rechtsprechung, insbesondere zuletzt vom BGH in der „Volkswagen-Entscheidung“, in der Praxis bereiten.

 

Erst nach Redaktionsschluss hat der BGH seine Entscheidungsgründe zur „Volkswagen-Entscheidung“ des LG Braunschweig veröffentlicht. Leider hält der BGH seine Ausführungen zu den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen der Betriebsratsvergütung sehr knapp und vereinfacht den arbeitsrechtlichen Diskussionsstand stark. Auf den ersten Blick bestätigt er die strenge Auffassung des LG Braunschweig. Er zitiert anderseits selbst die abweichende Rechtsprechung des BAG, ohne auf den inhaltlichen Dissens hinzuweisen. In der Praxis bleibt die Schwierigkeit, dass nach dieser Entscheidung Arbeitgeber die Sorge vor Strafverfahren bemühen werden, auch wenn die arbeitsrechtliche Zulässigkeit (bisher) unstreitig ist. Es sind daher zahlreiche arbeitsgerichtliche Verfahren bis zum BAG zu erwarten. Vermutlich wird am Ende der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe entscheiden müssen. Besser wäre es, der Gesetzgeber würde endlich tätig werden.

 

Unsere Rundbriefthemen im Überblick:

  • Betriebliche Qualifizierung und Betriebsrat
    Beteiligungsrechte nutzen – Belegschaften stärken
  • Die Eingruppierung von AT-Angestellten
    Welche Informationen schuldet der Arbeitgeber?
  • Kürzung von Betriebsratsvergütungen

    Aktuelle Praxiserfahrungen mit Arbeitgeberstrategien

 

Es ist uns ein Anliegen, wichtige Arbeit mit den richtigen Themen zu unterstützen. Wir hoffen, es ist uns auch dieses Mal gelungen.