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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 46

  Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Corona-Krise haben der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb noch einmal eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass die Mitarbeitervertretungen die Rechte der Beschäftigten stärken und schützen. Zum Glück gibt es zahlreiche kompetente und engagierte Betriebs- und Personalräte, die sich auf Neuland wagen.

Eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen ist im Hinblick auf Corona hochaktuell. Wir empfehlen, dieses Instrument zu nutzen. Vielleicht ist dies möglich, bevor die Arbeit in Betrieben wieder hochgefahren wird und Geschäfte für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

Unsere Rundbriefthemen im Überblick:

  • Was gehört in eine BV Gefährdungsbeurteilung
    BAG verfeinert die Mitbestimmung.
  • Verträge sind einzuhalten
    BVerwG: Durchführungsanspruch bei Dienstvereinbarungen.
  • Urlaub und kein Ende
    Resturlaub verfällt nur nach vorheriger Mitteilung.
  • Verdachtskündigung und Unschuldsvermutung
    Beendet der EGMR einen Sonderweg?

 

In eigener Sache: Wir bieten Beratungen auch per Telefon an. Vielleicht ist ein persönlicher Termin nicht unbedingt erforderlich. Unterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.

Notwendige persönliche Beratungen können weiterhin stattfinden. Nach der Verordnung vom 22.03.2020 zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Wahrnehmung eines dringend erforderlichen Termins bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erlaubt. Die erforderlichen hygienischen Schutzmaßnahmen haben wir in der Kanzlei eingerichtet.

Bleiben Sie gesund!