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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 44

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der graue und nasse November ist vorbei, der Dezember ist auch nicht viel trockener. Und schon befinden wir uns in der Adventszeit. Ist der Urlaub für das Jahr 2020 vielleicht schon geplant und gebucht?

Zum Thema Verreisen im weiteren Sinne passen zwei Beiträge unseres aktuellen Rundbriefes. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Thematik Dienstreisen als Arbeitszeit zu beschäftigen. In der Entscheidung ging es um die Frage, ob die (nicht ganz kurze) Reisezeit nach China und zurück zu vergüten war. Außerdem stellen wir die Rechtslage bei übermäßiger Hitze am Arbeitsplatz dar. Unser „heißer Tipp“: Zum Urlaub einfach dorthin fahren, wo es kühler ist. Nord- und Ostsee oder eine Reise in die Berge bieten sich als gut erreichbare und vielseitige Ziele an.

Unsere Rundbriefthemen im Überblick:

  • Dienstreisen sind als Arbeitszeit zu bezahlen
    BAG-Urteil zu Flugreise nach China.
  • Die ständige Einigungsstelle
    Hinweise für die Betriebsratspraxis.
  • Der Klimawandel am Arbeitsplatz
    Jetzt den nächsten heißen Sommer vorbereiten.
  • Weitergabe von Gerüchten per WhatsApp
    LAG Baden-Württemberg bestätigt fristlose Kündigung.


Es ist uns ein Anliegen, wichtige Arbeit mit den richtigen Themen zu unterstützen. Wir hoffen, es ist uns auch dieses Mal gelungen.