Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
bei dieser Hitze auch noch heiße arbeitsrechtliche Themen? Aber ja.
Heiß ist vor allen eine neue Entscheidung des EuGH. Viele Betriebsräte fragen sich jetzt: Muss jetzt auch unser Arbeitgeber jede Arbeitszeit erfassen? Und ab wann? Unser Kollege aus München/Kapstadt erklärt die Zusammenhänge.
Alle unsere Rundbriefthemen im Überblick:
Arbeitsunfälle von Fremdpersonal BAG: Arbeitgeber muss BR informieren
Dem Würgegriff entkommen Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen oft unwirksam
Eine Kopie ist eine Kopie ist eine Kopie … Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers nach DSGVO – BVerfG bestätigt BAG
Elternzeit verkürzt den Urlaub BAG: Keine Gleichstellung mit Krankheit
Erfassung der Arbeitszeit endlich Pflicht EuGH-Urteil gilt auch Für Deutschland
Es ist uns ein Anliegen, wichtige Arbeit mit den richtigen Themen zu unterstützen. Wir hoffen, es ist uns auch dieses Mal gelungen.
Freundliche Grüße von der Kanzlei für Arbeitsrecht