Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
der Frühling hat Einzug gehalten und Ostern steht schon fast vor der Tür.
In diesem Rundbrief stehen zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts im Vordergrund. Die Betriebsräte unter unseren Leserinnen und Lesern werden mit großem Interesse den Beitrag zum Umgang mit Ersatzmitgliedern le-sen. Und für den öffentlichen Dienst haben wir eine spannende Entscheidung des Landesar-beitsgerichts Bremen zum Konkurrentenstreit im Angebot.
Unsere Rundbriefthemen im Überblick:
Mehrarbeitszuschläge – Auch weniger kann mehr sein Grundsatzentscheidung des BAG zu Teilzeitbeschäftigten.
Laden oder nicht laden? Der schwierige Umgang mit Ersatzmitgliedern.
Tarifverträge müssen nichts für Außenseiter regeln Auch nicht bei Betriebsänderungen – BVerfG bestätigt BAG.
Konkurrentenstreit: Abbruch des Auswahlverfahrens unzulässig LAG Bremen: Häufige Praxis im öffentlichen Dienst rechtswidrig.
Es ist uns ein Anliegen, wichtige Arbeit mit den richtigen Themen zu unterstützen. Wir hoffen, es ist uns auch dieses Mal gelungen.
Freundliche Grüße von der Kanzlei für Arbeitsrecht