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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 41

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

im aktuellen Rundbrief haben wir ein vorgezogenes und ganz besonderes Weihnachtsgeschenk: Wir stellen das Mannheimer Modell vor. Thomas Tallafuss (Altersvorsorgeberater bei der Deutschen Rentenversicherung)  und Dietrich Growe sind die Erfinder des Mannheimer Modells. Zwischenzeitlich haben sie es zusammen mit Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgebern weiterentwickelt. Im Novemberheft 2018 hat es der verantwortliche Redakteur der „Sozialen Sicherheit“ geadelt. Sein Aufsatz lautet: „Das Mannheimer Modell. Wie Instrumente der gesetzlichen Rentenversicherung in Sozialplänen genutzt werden können.“

Was ist das Besondere am Mannheimer Modell?

1. Es ermöglicht optimale Vereinbarungen für den Übergang in die Rente.
2. Bei vorzeitigem Renteneintritt werden Rentenverluste minimiert.

Wir freuen uns, dass das Mannheimer Modell in der Praxis sehr gut angenommen wird.

Unsere Rundbriefthemen im Überblick:

  • Gegen den Absturz
    Wertguthaben und Ausgleich von Rentenverlusten.
  • Das verbotene Kopftuch
    LAG Nürnberg zu Diskriminierung am Arbeitsplatz.
  • Prämien für Streikbrecher zulässig
    BAG bleibt bei seiner Meinung.