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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 39

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 25. Mai 2018 treten die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Auch im Rahmen der Betriebsratsarbeit werden viele Be-schäftigtendaten erhoben und verarbeitet. Damit in der täglichen Betriebsratsarbeit aus Da-tenschutz nicht Datenfrust wird, haben wir in uns im aktuellen Rundbrief unter anderem inten-siv mit dem Datenschutz bei der Betriebsratsarbeit befasst.

Unsere Rundbriefthemen im Überblick:

  • Das neue Datenschutzrecht kommt …
    … und was ist mit den alten Betriebsvereinbarungen?
  • Datenschutz im Betriebsratsbüro
    Was muss der Betriebsrat jetzt beachten?
  • Keine Unkündbarkeit durch Betriebsvereinbarung
    Regelungssperre zugunsten der Tarifparteien.
  • Die Dienstplanänderung als Straftat?
    Eine übermüdete Heimfahrt und das Arbeitsschutzgesetz.

Es ist uns ein Anliegen, wichtige Arbeit mit den richtigen Themen zu unterstützen. Wir hoffen, es ist uns auch dieses Mal gelungen.

Wir wünschen einen guten Start in den Sommer.

Freundliche Grüße von der
Kanzlei für Arbeitsrecht