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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 38

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Zeichen im Frühling stehen für alle auf Datenschutz – für die Beschäftigten, die Betriebsräte und die Arbeitgeber. „Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird das Recht endlich auf den Stand des digitalen Zeitalters bringen – und das in 28 Mitgliedstaaten der EU einheitlich”, so Heiko Maas zur neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU im Dezember 2015. Wir haben uns kritisch damit auseinandergesetzt, was ab dem 25. Mai 2018 nun wirklich auf die Arbeitswelt zukommt.



Unsere Rundbriefthemen im Überblick:

  • Der neue Datenschutz kommt! Woher, warum und wie?
    Einführung zur DSGVO und zum neuen BDSG.
  • Beschäftigtendatenschutz auf neuen Füßen
    § 32 BDSG und § 26 BDSG-neu im Vergleich.
  • Teilzeit trotz Ablehnung des Arbeitgebers
    BAG: Formfehler kann Arbeitnehmern helfen.
  • Überwachung am Arbeitsplatz
    EGMR und BAG stärken Privatsphäre von Arbeitnehmern.

 

Es ist uns ein Anliegen, wichtige Arbeit mit den richtigen Themen zu unterstützen. Wir hoffen, es ist uns auch dieses Mal gelungen.

Wir wünschen einen guten Start in den Frühling.

 

Freundliche Grüße von der
Kanzlei für Arbeitsrecht