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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 35

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Arbeitsleben geht es oft heiß her. Damit auch bei hitzigen Themen und sommerlichen Temperaturen ein kühler Kopf behalten werden kann, haben wir gesetzliche Neuerungen und gerichtliche Entscheidungen zusammengestellt. Zum Beispiel, wie es dem Betriebsrat gelingt, Sozialplanansprüche auch für befristet Beschäftigte zu erreichen.

Unsere Themen im Überblick:

  • Sozialplan-Abfindungen auch für befristet Beschäftigte
    EuGH stärkt befristet Beschäftigte.
    Andrea von Zelewski, Kanzlei Dr. Growe & Kollegen
  • Die Änderungen im Mutterschutzgesetz
    Oder: Nicht jede Reform ist eine Verbesserung.
  • Der Personalrat hat zwar wenige Rechte...
    ... aber auch wenige Rechte kann man nutzen!
  • Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
    Bundesfinanzhof begünstigt Entschädigungen.

 

Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei in das neue Stadtquartier umgezogen ist.

 

 

Freundliche Grüße von der Kanzlei für Arbeitsrecht


Dr. Dietrich Growe

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andrea von Zelewski

Wissenschaftliche Beraterin

Mirjam Scherm

Rechtsanwältin


FOCUS Spezial: Kanzlei Dr. Growe & Kollegen zählt als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht.

In der aktuellen Ausgabe des Focus Spezial (Oktober/November 2016) wird der Kanzleigründer Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe wieder unter den Topanwälten für Arbeitsrecht geführt. Das Nachrichtenmagazin FOCUS ermittelte diese Liste auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung mit Empfehlung von über 12.500 Fachanwälten.

Wir weisen auf die Facebook-Seite der Anwaltskooperation hin:

http://www.facebook.com/#!/pages/Arbeitnehmer-Anw%C3%A4lte/369992146370320?fref=ts

Darauf posten wir neue Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Aber auch aktuelle Veranstaltungshinweise aus unseren Kooperationskanzleien teilen wir dort mit. Wir würden uns freuen, wenn Sie bzw. Ihr den sogenannten „Gefällt-mir-Button“ anklickt und ein „Freund“ der Arbeitnehmeranwälte werdet.

Wenn kein Interesse an dem Rundbrief besteht, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.