Navigation

Menü

Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 34

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Osterhase ist schon wieder davongehoppelt und hat uns ein paar Ostereier dagelassen. Wir haben einige aktuelle Themen gefunden, die wir in unserem Rundbrief zusammengestellt haben, darunter die Reform im Schwerbehindertenrecht.

Unsere Themen im Überblick:

  • Das neue Bundesteilhabegesetz
    Mehr Rechte für die Schwerbehindertenvertretung.
  • Elternzeit: Achtung, Schriftform
    Fax und E-Mail reichen nicht.
  • Betriebsratszeit gleich Arbeitszeit?
    BAG zur Ruhezeit von BR-Mitgliedern.
  • Wechsel von Leiharbeit zu Werkvertrag
    ArbG Stuttgart: mitbestimmungspflichtige Versetzung.
  • Freiwilliges Weihnachtsgeld und Gleichbehandlung
    LAG Mecklenburg-Vorpommern zur diskriminierenden Kürzung.

 

Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei in das neue Stadtquartier umgezogen ist.

 

 

Wir wünschen eine schöne Frühlingszeit!

Freundliche Grüße von der Kanzlei für Arbeitsrecht


Dr. Dietrich Growe

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Gild-Weber

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andrea von Zelewski

Wissenschaftliche Beraterin

Mirjam Scherm

Rechtsanwältin


FOCUS Spezial: Kanzlei Dr. Growe & Kollegen zählt als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht.

In der aktuellen Ausgabe des Focus Spezial (Oktober/November 2016) wird der Kanzleigründer Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe wieder unter den Topanwälten für Arbeitsrecht geführt. Das Nachrichtenmagazin FOCUS ermittelte diese Liste auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung mit Empfehlung von über 12.500 Fachanwälten.

Wir weisen auf die Facebook-Seite der Anwaltskooperation hin:

http://www.facebook.com/#!/pages/Arbeitnehmer-Anw%C3%A4lte/369992146370320?fref=ts

Darauf posten wir neue Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Aber auch aktuelle Veranstaltungshinweise aus unseren Kooperationskanzleien teilen wir dort mit. Wir würden uns freuen, wenn Sie bzw. Ihr den sogenannten „Gefällt-mir-Button“ anklickt und ein „Freund“ der Arbeitnehmeranwälte werdet.

Wenn kein Interesse an dem Rundbrief besteht, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.