Navigation

Menü

Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 33

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Feiertage stehen kurz bevor und das Jahr neigt sich zu Ende. Albert Einstein hat mal gesagt: „Wenn’s alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.“ Damit alle auch für das neue Jahr gewappnet sind, haben wir wieder einige interessante Themen zusammengestellt.

Unsere Themen im Überblick:

  • Betriebsversammlung auch im Schlussverkauf
    Keine einstweilige Verfügung für den Arbeitgeber.
  • Zulässigkeit von Versetzungen
    Individual- und kollektivrechtliche Schranken.
  • Einigungsstelle – öffentlich für die Betriebsparteien
    Betriebsratsmitglieder dürfen an Verhandlungen teilnehmen.
  • Der Arbeitsplatz zieht um ...
    ... und der Personalrat bestimmt mit.
  • Arbeit VIER_Punkt_NULL
    Konstruktive Beschlüsse auf dem Juristentag.

 

Freundliche Grüße von der Kanzlei für Arbeitsrecht

Wir wünschen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2017.


Dr. Dietrich Growe

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Gild-Weber

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andrea von Zelewski

Wissenschaftliche Beraterin

Mirjam Scherm

Rechtsanwältin


FOCUS Spezial: Kanzlei Dr. Growe & Kollegen zählt als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht.

In der aktuellen Ausgabe des Focus Spezial (Oktober/November 2016) wird der Kanzleigründer Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe wieder unter den Topanwälten für Arbeitsrecht geführt. Das Nachrichtenmagazin FOCUS ermittelte diese Liste auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung mit Empfehlung von über 12.500 Fachanwälten.

Wir weisen auf die Facebook-Seite der Anwaltskooperation hin:

http://www.facebook.com/#!/pages/Arbeitnehmer-Anw%C3%A4lte/369992146370320?fref=ts

Darauf posten wir neue Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Aber auch aktuelle Veranstaltungshinweise aus unseren Kooperationskanzleien teilen wir dort mit. Wir würden uns freuen, wenn Sie bzw. Ihr den sogenannten „Gefällt-mir-Button“ anklickt und ein „Freund“ der Arbeitnehmeranwälte werdet.

Wenn kein Interesse an dem Rundbrief besteht, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.