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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 32

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn uns die schönen Sommertage langsam verlassen haben, wird so manch einem heiß beim Gedanken an Industrie 4.0. Wie der Betriebsrat und die Beschäftigten auch bei fortschreitender Digitalisierung und anderen heißen Themen einen kühlen Kopf bewahren können, verraten wir in unserem aktuellen Rundbrief.

Unsere Themen im Überblick:

  • Industrie 4.0: Mitbestimmung weg?
    Rechte des Betriebsrats bei fortschreitender Digitalisierung.
  • Abmeldepflicht bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern
    BAG fordert Abmeldung vor Verlassen des Betriebes.
  • Kein „Oma-Tag“ für Teilzeitbeschäftigte?
    Ungleichbehandlung durch Tarifvertrag.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    Ein Überblick.
  • Kalendersoftware mitbestimmungspflichtig...
    ...auch im öffentlichen Dienst.

Wir wünschen viel Spaß beim Abkühlen und natürlich beim Lesen!

 

Interessiert Sie unser Angebot Seminare & Vorträge?

Für Betriebs- und Personalräte wie auch für Gewerkschaften bieten wir Schulungen und Vorträge zu Fragen des Arbeitsrechts an. Gerne passen wir die Themen Ihren Wünschen an.

  • Die eigene Rente erhöhen – Rentenabschläge vermeiden – Steuern sparen
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in Entgeltfragen
  • Wie hoch sind Abfindungen in der Praxis wirklich?
  • Betriebsratswahlen
  • Wahlen der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Transferkurzarbeit
  • Betriebsübergang
  • Arbeitsrechtliche Folgen von Firmenumwandlungen (Fusion und Spaltung)
  • Betriebsvereinbarung
  • Recht der leitenden Angestellten
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsratsarbeit hat grundsätzlich Vorrang
  • Recht auf Teilzeit und befristete Arbeitsverträge
  • Leiharbeit – Handlungsmöglichkeit des Betriebsrats

 

Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjähriger Praxis- und Referentenerfahrung freuen sich auf die Zusammenarbeit. Sprechen Sie uns an.

 

Freundliche Grüße von der
Kanzlei für Arbeitsrecht

 

Dr. Dietrich Growe

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Gild-Weber

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andrea von Zelewski

Wissenschaftliche Beraterin

Mirjam Scherm

Rechtsanwältin


FOCUS Spezial: Kanzlei Dr. Growe & Kollegen zählt als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht.

In der aktuellen Ausgabe des Focus Spezial (Oktober/November 2016) wird der Kanzleigründer Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe wieder unter den Topanwälten für Arbeitsrecht geführt. Das Nachrichtenmagazin FOCUS ermittelte diese Liste auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung mit Empfehlung von über 12.500 Fachanwälten.

Wir weisen auf die Facebook-Seite der Anwaltskooperation hin:

http://www.facebook.com/#!/pages/Arbeitnehmer-Anw%C3%A4lte/369992146370320?fref=ts

Darauf posten wir neue Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Aber auch aktuelle Veranstaltungshinweise aus unseren Kooperationskanzleien teilen wir dort mit. Wir würden uns freuen, wenn Sie bzw. Ihr den sogenannten „Gefällt-mir-Button“ anklickt und ein „Freund“ der Arbeitnehmeranwälte werdet.

Wenn kein Interesse an dem Rundbrief besteht, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.