Navigation

Menü

Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 31

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Betriebsratsarbeit stellt einen wesentlichen Beitrag zu fairen Arbeitsbedingungen dar. Ebenso wichtig bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte sind die Gewerkschaften. Unsere bundesweite Anwaltskooperation informiert Sie über das Zutrittsrecht der Gewerkschaften in den Betrieben. Neben weiteren Themen zu den Rechten und dem Schutz der Betriebsräte, setzen wir uns mit dem neuen Elterngeld Plus auseinander.

Unsere Themen im Überblick:

  • Zutritt der Gewerkschaft
    Rechtsgrundlagen und praktisches Vorgehen.
  • Keine Abmahnung für Betriebsratsmitglieder…
    …wegen Fehlern bei der Betriebsratstätigkeit.
  • Elterngeld Plus – mehr Geld bei Teilzeit in der Elternzeit
    Das Wichtigste der komplizierten Neuregelung.
  • Betriebsrats-Schulung und Kostenübernahme
    Spezialschulung für konzernweite IT-Arbeitsgruppe erforderlich.

 

Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

Freundliche Grüße von der
Kanzlei für Arbeitsrecht

 

Dr. Dietrich Growe

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Gild-Weber

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andrea von Zelewski

Wissenschaftliche Beraterin

Mirjam Scherm

Rechtsanwältin


FOCUS Spezial: Kanzlei Dr. Growe & Kollegen zählt als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht.

In der aktuellen Ausgabe des Focus Spezial (Oktober/November 2015) wird der Kanzleigründer Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe unter den Topanwälten für Arbeitsrecht geführt. Das Nachrichtenmagazin FOCUS ermittelte diese Liste auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung mit Empfehlung von über 12.500 Fachanwälten.

Wir weisen auf die Facebook-Seite der Anwaltskooperation hin:

http://www.facebook.com/#!/pages/Arbeitnehmer-Anw%C3%A4lte/369992146370320?fref=ts

Darauf posten wir neue Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Aber auch aktuelle Veranstaltungshinweise aus unseren Kooperationskanzleien teilen wir dort mit. Wir würden uns freuen, wenn Sie bzw. Ihr den sogenannten „Gefällt-mir-Button“ anklickt und ein „Freund“ der Arbeitnehmeranwälte werdet.

Wenn kein Interesse an dem Rundbrief besteht, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.