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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Jan Tretow,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Empfang

Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 30

 Rundbrief als PDF herunterladen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Frühling steht vor der Tür und mit ihm „flattert“ auch wieder unser Rundbrief ins Haus. Ob Dauerbrenner oder Neuigkeit, unsere bundesweite Anwaltskooperation berichtet wieder mit praktischen Tipps für Ihre Betriebsratsarbeit. Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohnes beleuchten wir zum Beispiel die Rechte des Betriebsrats bei der Durchsetzung.

Unsere Themen im Überblick:

  • Mindestlohn und Eingruppierung
    Wie Betriebsräte die Initiative ergreifen können.
  • Betriebliche Altersversorgung und „Spätehe“
    Hinterbliebenen-Rente auch bei Heirat ab 60.
  • „Chef, ich möchte mehr arbeiten“
    Recht auf Stundenerhöhung und Hilfe durch den Betriebsrat.
  • Die Behinderung einer Betriebsratswahl ist strafbar -
    - manchmal auch in der Praxis.
  • BR-Sitzung öffentlich – Beschlüsse unwirksam?
    Stolpersteine für Betriebsräte.

 

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern auf diesem Wege Frohe Ostern!

Freundliche Grüße von der
Kanzlei für Arbeitsrecht

 

Dr. Dietrich Growe

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Gild-Weber

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andrea von Zelewski

Wissenschaftliche Beraterin

Mirjam Scherm

Rechtsanwältin


FOCUS Spezial: Kanzlei Dr. Growe & Kollegen zählt als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht.

In der aktuellen Ausgabe des Focus Spezial (Oktober/November 2015) wird der Kanzleigründer Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe unter den Topanwälten für Arbeitsrecht geführt. Das Nachrichtenmagazin FOCUS ermittelte diese Liste auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung mit Empfehlung von über 12.500 Fachanwälten.

Wir weisen auf die Facebook-Seite der Anwaltskooperation hin:

http://www.facebook.com/#!/pages/Arbeitnehmer-Anw%C3%A4lte/369992146370320?fref=ts

Darauf posten wir neue Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Aber auch aktuelle Veranstaltungshinweise aus unseren Kooperationskanzleien teilen wir dort mit. Wir würden uns freuen, wenn Sie bzw. Ihr den sogenannten „Gefällt-mir-Button“ anklickt und ein „Freund“ der Arbeitnehmeranwälte werdet.

Wenn kein Interesse an dem Rundbrief besteht, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.