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Gemeinsam im Einsatz für die Anliegen der Arbeitnehmer
Gemeinsam mit 14 weiteren Kanzleien, die ausschließlich auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spezialisiert sind, kooperieren wir in einem bundesweiten Netzwerk (www.arbeitnehmer-anwaelte.de).
Der fachliche Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen an verschiedenen Standorten unterstützt die jeweilige arbeitsrechtliche Tätigkeit vor Ort und erlaubt uns überregional relevante Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten.
Nicht zuletzt profitieren auch die Mandanten der Netzwerk-Kanzleien von dieser überregionalen Initiative, erhalten sie doch bei Bedarf verlässliche Unterstützung von Partneranwälten mit ausgewiesener Fachkompetenz.
Gerade wenn mehrere Standorte von betrieblichen Umstrukturierungen betroffen sind oder wenn Unterstützung bei lokalen Gerichtsterminen in anderen Regionen Deutschlands nötig ist, bewährt sich diese 2001 initiierte Zusammenarbeit.
Zum Netzwerk der ArbeitnehmerAnwälte gehören folgende Kanzleien:
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