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Dr. Dietrich Growe,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andrea von Zelewski,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Jan Tretow,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Empfang

Streit um Betriebsrente bei Bombardier

Es einfach dabei belassen? Nein. Herr A., ein früherer Mitarbeiter von Bombardier in Mannheim, hat von der Deutschland-Zentrale in Berlin einen Brief bekommen. Darin steht, dass seine Betriebsrente dieses Jahr nicht angepasst wird. Die "wirtschaftliche Situation" lasse es nicht zu. Bombardier habe diese Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung getroffen, heißt es in dem Schreiben. A., der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, sagt: "Die allgemeine Berufung auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Unternehmens reicht mir nicht aus." Er will mehr Informationen. Mehr...


Drei Fragen

„Große Rente – große Bindung“

Dietrich Growe, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Mannheim

Herr Growe, hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betriebsrente?

Dietrich Growe: Ein Anspruch auf eine Betriebsrente, für die der frühere Arbeitgeber einzahlt, besteht nur, wenn sich der Arbeitgeber dazu im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verpflichtet hat. Ansonsten hat ein Arbeitnehmer Anspruch, wenn er die Betriebsrente selbst finanziert. Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein Teil seines Gehalts für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Der Arbeitgeber muss das „Entgelt umwandeln“.

Wie kann sich ein Arbeitnehmer wehren, wenn die Betriebsrente nicht angepasst wird?

Growe: Der Betriebsrentner kann nach dieser Mitteilung des früheren Arbeitsgebers innerhalb von drei Monaten schriftlich widersprechen und die nicht erfolgte Anpassung rügen. Passt der Arbeitgeber trotzdem nicht an, muss der Rentner spätestens bis zum nächsten Anpassungstermin eine Klage bei Gericht einreichen. In diesem Gerichtsverfahren wird dann geprüft, ob die unterlassene Anpassung rechtens war. Solche Verfahren sind öfters erfolgreich.

Warum ist die Rente so wichtig?

Growe: Eine spürbare Betriebsrente kann helfen, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie nützt auch Unternehmen. Sie binden damit Fachkräfte. Allerdings gilt: Kleine Betriebsrente – kleine Bindung. Große Betriebsrente – große Bindung.