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Über unsere Beratungs- und Vertretungskompetenz in allgemeinen Fragen des individuellen Arbeits- und Dienstrechts für Arbeitnehmer hinaus verfügen wir über besondere Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Führungskräften. Wir vertreten und beraten leitende Angestellte bis hin zum Vorstandsvorsitzenden.
Unser Leistungsspektrum für Führungskräfte umfasst beispielsweise:
Anstellungsverträge
Aufhebungsvertrags- und Abfindungsverhandlungen
Abfindung und Rente: Steuern sparen
Betriebliche Altersversorgung
Haftungsfragen
Durchsetzung von Vergütungsansprüchen wie Boni
Fragen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Bei Mandanten in Führungspositionen tragen wir durch vorausschauende Planung bereits bei der Vertragsgestaltung zu einer guten Verhandlungsposition bei. Im Konfliktfall befähigen strategisch durchdachte Entscheidungshilfen unsere Mandantinnen und Mandanten, ihre Interessen oftmals im direkten Dialog mit dem Arbeitgeber zu wahren. Häufig werden auf diesem Weg vorteilhafte außergerichtliche Einigungen erzielt.
Wenn dagegen ein gerichtliches Verfahren größere Vorteile verspricht, können wir auf unsere langjährige Erfahrung auch in komplexen arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren zurückgreifen.