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Arbeitsrecht für Betriebsräte
Unsere Leistungen für Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite oder Sprecherausschüsse decken das gesamte Spektrum kollektiver Arbeitsrechtsfragen ab. Wir wollen nicht nur die aktuellen Streitpunkte im Sinne der Arbeitnehmerseite klären. Unser Ziel ist die größtmögliche Stärkung des Gremiums.
Von unserer Erfahrung als Fachanwälte und Sachverständige in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts profitieren Betriebsräte auf allen Unternehmensebenen. Oftmals unterstützen wir Arbeitnehmergremien in Betrieben über Jahre hinweg durch systematische Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, Inhouse-Schulungen sowie Coaching im Konfliktfall.
Einen großen Arbeitsschwerpunkt bildet die Unterstützung von Betriebsräten bei Umstrukturierungen. Wir haben bei über 100 Sozialplänen mitgewirkt. In vielen Fällen arbeiten wir eng mit wirtschaftlichen Sachverständigen zusammen, um geplante Betriebsänderungen qualifiziert hinterfragen zu können. Wir haben als eine der ersten Kanzleien in Deutschland Vereinbarungen über Transfergesellschaften auf den Weg gebracht und dieses Modell bekannt gemacht („Growe, Strukturkurzarbeitergeldvereinbarungen …“). In den letzten Jahren haben wir ein intelligentes Abfindungs-/Rentenmodell entwickelt, das wir zunehmend in Sozialplänen einsetzen.
Wir verfügen über große Erfahrung bei der Beratung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung bis hin zur Einigungsstelle.
Unsere Mandantinnen und Mandanten schätzen insbesondere unseren juristischen Sachverstand, unsere Praxiskenntnisse und unseren zielführenden Verhandlungsstil: eindeutig positioniert in der Sache, ideenreich in der Lösung und vermittelnd im Umgangston.