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Abfindungen: Die eigene Rente erhöhen - Rentenabschläge vermeiden - Steuern sparen

Wer seinen Arbeitsplatz ab dem mittleren Alter verliert, fragt sich oft, ob die Rente später zu einem guten Leben reicht. Eine Ausgleichszahlung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist für fast alle eine sinnvolle Verbesserung der Altersvorsorge. Wer im Arbeitsverhältnis steht, kann besondere Steuervorteile nutzen. Wir unterstützen Sie dabei, die entsprechenden Regelungen in Aufhebungsverträgen oder Sozialplänen zu vereinbaren.

Wir wollen für unsere Mandanten die besten Ergebnisse erreichen. Da gehen wir auch ungewöhnliche Wege. Hier stellen wir Ihnen ein Steuersparmodell vor. Wir haben es als erste Kanzlei und viele Jahre als einzige bei Aufhebungsverträgen und Sozialplänen angewendet. Mit einer Ausgleichszahlung kann man sich vor einer zu niedrigen Rente absichern. Heute werden diese Ausgleichszahlungen von allen seriösen Fachzeitschriften hoch gelobt.

Wer beispielsweise seine Abfindung oder das 13. Monatsgehalt in der DRV „anlegt“, erhöht seine Rente und kann dabei Steuern sparen – profitiert also doppelt. Besonders vorteil­haft kann eine Ausgleichszahlung sein, wenn sie über den Arbeitgeber geleistet wird. Dann sind die Steuerersparnisse besonders hoch. Eine Scheidung beschädigt in vielen Fällen die Rente; das kann man ausgleichen. Und wer früher in Rente gehen möchte, kann mit der Sonderzahlung den Abschlag ausgleichen, den die Frühverrentung mit sich bringt.

Zwischen 3,5 und 3,9 Prozent Dividende verspricht die DRV und unabhängige Experten bestätigen das. Manche reden „nur“ von 2 bis 3 Prozent. Das ist in Zeiten von Nullzins recht hoch. Hinzu kommt der Steuervorteil: Der Betrag, der als Ausgleichszahlung in die DRV eingezahlt wird, muss in den meisten Fällen fast nicht versteuert werden. Der Fiskus greift zwar später je nach Höhe auf die Rente zu. Da aber Rentner weniger Steuern zahlen, sparen sie mit einer Ausgleichszahlung zusätzlich.

Ein Beispiel: Eine 55-jährige alleinstehende Mitarbeiterin mit einem Jahreseinkommen von 32.500 € plant, zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Bis dahin hatte sie einen gesetzlichen Rentenanspruch von monatlich 1.000 €. Die geplante vorzeitige Rente mindert die Rente um 72 € monatlich. Zahlt der Arbeitgeber rund 18.100 € von einer Abfindung ein, gleicht sie damit die 72 € Minderung aus. Durch die Einzahlung in die DRV wird sie zudem etwa 5.000 € Steuern sparen. Unterm Strich zahlt sie also nur rund 13.000 € mit eigenem Geld ein. Damit erreicht sie weit mehr als 4 % Rendite. Und: Wenn sie später doch bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, wird ihre Rente um 72 € höher ausfallen.

Entnehmen Sie andere Beispiele unserer Tabelle...

Die entscheidenden Tipps haben wir aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung zusammengestellt. Wir stellen Sie gerne unseren Mandanten zur Verfügung und helfen beim Formulieren von Sozialplänen, Aufhebungsverträgen und Vereinbarungen im laufenden Arbeitsverhältnis. Dann erreichen Sie die beschriebenen Vorteile.

Wir sind die Ersten, die zu diesem Thema in einer arbeitsrechtlichen Fachzeitschrift veröffentlicht haben:

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/zeitschrift/aktuelle-ausgabe/ausgabe/2016/10/Kurz-gefasst-10014585/

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/zeitschrift/aktuelle-ausgabe/ausgabe/2016/7/Kurz-gefasst-10014197/

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/zeitschrift/zeitschrift-archiv/ausgabe/2016/6/Kurz-gefasst-10014058/

Übrigens: Wer langjährig beschäftigt war und sein Arbeitsverhältnis beendet, kann auch durch Einzahlung in eine Pensionskasse/Direktversicherung hohe steuerliche Vorteile erzielen. Es ist erstaunlich, wie selten diese Möglichkeiten genützt werden. Auch hier beraten wir gerne.